Grenz-Fall - DABonline | Deutsches Architektenblatt

2022-08-31 08:50:37 By : Mr. Michael Zhang

Als ein Neubau direkt neben einem Altbau errichtet wurde, erfolgte an der Anschlussfuge zwischen den Gebäuden keine fachgerechte Bauwerksabdichtung. Der Schaden lässt sich nur mit hohem Aufwand beheben

Eine Bauwerksabdichtung muss die erdberührten Bauteile eines Gebäudes wannenartig umschließen – also auch die Flächen, die sich direkt zwischen angrenzenden Gebäuden befinden. In diesem Fall wurde ein Rampenbauwerk, das zu einem historischen Gebäudekomplex gehört, im Jahr 2004 grundlegend saniert. Die Rampe führt in das erste Geschoss eines Museumsgebäudes, die darunter liegenden Räume wurden zu öffentlichen Toiletten um- und ausgebaut. Rückseitig besaß die Rampe keine eigene Außenwand. Dafür wurde eine auf dem Nachbargrundstück stehende Bestandswand genutzt.

Im Zuge der Sanierung wurde der Sandsteinbelag der Rampenzufahrt aufgenommen und die Fläche mit einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung abgedichtet. Die Abdichtung wurde an der Bestandsmauer ordnungsgemäß aufgekantet und bis über die Höhe des Sandsteinbelags, also der wasserführenden Schicht, senkrecht heraufgeführt. Über der Abdichtung wurden eine PE-Folie und darauf Sandsteinplatten im Mörtelbett verlegt. Im Jahr 2010 wurde dann das Nachbargrundstück bebaut.  In diesem Zusammenhang wurde die an der Rückseite der Rampe bestehende Wand abgerissen und an gleicher Stelle durch eine neue ersetzt. Im Zuge der Arbeiten wurde die Aufkantung der Abdichtung abgetrennt und es wurde ein Flüssigkunststoff-System verwendet, um die Abdichtung der Rampe an die neue Außenwand anzubinden. Seit das neue Gebäude fertiggestellt ist, zeigten sich nach Regenfällen oder Schneeschmelze immer wieder feuchte Bereiche am Deckengewölbe der Toilettenräume.

Um die Ursachen des Feuchteschadens herauszufinden, wurde zunächst der Sandsteinbelag auf der Rampe einschließlich des Mörtelbetts partiell entfernt. Dabei zeigte sich, dass der Flüssigkunststoff an der kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung nur unzureichend haftete. Unterschiedliche Abdichtungssysteme dürfen aber nur dann verwendet werden, wenn ihre Materialverträglichkeit über die geplante Nutzungsdauer sichergestellt ist. Teilweise war der Flüssigkunststoff auch nur mit der PE-Folie statt mit der eigentlichen Rampenabdichtung verbunden. Eine ausreichende Überlappung im Anschlussbereich der Abdichtungen war demnach nicht vorhanden. Für eine fachgerechte Anbindung hätte der Sandsteinbelag aufgenommen werden müssen. Um die Bewegungen zwischen den Gebäuden aufnehmen zu können, ist außerdem in der Trennfuge ein Dichtband schlaufenartig zu verlegen. Eine Schlaufe wurde jedoch nicht ausgeführt. Durch die Leckagen in der Abdichtung, die aufgrund der insgesamt unsachgemäßen Ausführung entstanden,  konnte das Wasser ungehindert in die Bauwerkstrennfuge eindringen. Das führte im Ergebnis zu den Feuchteschäden am Deckengewölbe der Toiletten.

Die Trennfuge zwischen Alt- und Neubau ist Bestandteil des Abdichtungskonzeptes eines Gebäudes. Ihre Ausbildung hätte bereits vor Abbruch der Bestandswand detailliert geplant werden müssen. Dazu wäre es erforderlich gewesen, die örtlichen Gegebenheiten des Rampengebäudes in die Planung miteinzubeziehen. Die Art der Rampenabdichtung kann aus der Bauakte entnommen oder durch eine entsprechende Vor-Ort-Analyse geklärt werden. Dieses Vorgehen setzt natürlich auch eine entsprechende Kommunikation zwischen den Eigentümern der benachbarten Grundstücke voraus. Da das historische Rampenbauwerk in der Planung unberücksichtigt blieb, verfügte auch das bauausführende Unternehmen über keine detaillierten Vorgaben. Bedenken gegen die Art der Ausführung wurden ebenfalls nicht angemeldet.

•    DIN 18 195, Teile 1 bis 10 „Bauwerksabdichtungen”, Stand 2011-12 •    Flachdachrichtlinie des Zentralverbandes des deutschen Dachdeckerhandwerks e.V., Fachverband – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik, Ausgabe 2008-10 mit Änderungen 2009-05 und 2011-12 •    Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005 •    Leitfaden für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Dächern, Balkonen und Terrassen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005, 1. Ausgabe 2011-05, herausgegeben von der Deutschen Bauchemie e. V.

Um den Schaden zu beheben, sind umfangreiche ­Sanierungsarbeiten erforderlich:

Rampe •    Aufnahme des Sandsteinbelages und der Mörtelschicht im Fugenbereich auf einer Breite von mindestens 100 Zentimetern •    Entfernen der kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung am Fugenbereich bis auf den Dichtungsträger, so dass die neue Fugenabdichtung auf dem Dichtungsträger mit ausreichender Überlappung angeflanscht werden kann •    Überarbeitung der Fugendichtung mit ausreichender Überlappung mit einer kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung sowie Herstellen des Anschlusses zur Rampenabdichtung

Neubau •    Freilegung des Sockelbereiches am Neubau bis auf die Rohbauebene •    Herstellen der Sockelabdichtung bis mindestens 15 Zentimeter über Oberkante Sandsteinbelag

Bauwerks-Trennfuge •    Einbau eines geeigneten Dichtbandes mit Schlaufenausbildung und Anschlüsse auf dem Dichtungsträger auf der Rampe sowie am aufgehenden Mauerwerk des Neubaus

Toiletten •    Durchführung einer technischen Bautrocknung •    Beseitigung von gegebenenfalls noch auftretenden Ausblühungen auf dem Sandsteingewölbe •    Sperranstrich gegen durchschlagende Feuchte •    Anstrich der Wand mit Silikatfarbe

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